QUOTENREGELUNG PRODUZIERT AUFSTEIGER

Bernd Schneider *, 14.08.2020

QUOTENREGELUNG PRODUZIERT AUFSTEIGER

Das dürfte der letzte Beschluss des TFV zur Sasison 2019-2020 gewesen sein : Der Vorstand des TFV hat das Urteil des Sportgerichtes und dessen Bestätigung durch das Verbandsgericht umgesetzt und wie in anderen Landesverbänden auch, die Quotenregelung zur Anwendung gebracht.

Das bedeutet, das es keine Absteiger, dafür aber Aufsteiger für die neue Saison gibt. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird Blau Weiß Neustadt sein Aufstiegsrecht in die Thüringenliga nicht wahrnehmen, dafür der FSV Schleiz, , aus den Kreisoberligen kommen der VfB Pößneck (KOL JSO), Blau Weiß Niederpöllnitz (KOL Ostthüringen) und der VfB Apolda (KOL Mittelthüringen).

Der Wortlaut des TFV :

„Die Spielzeit 2019/2020 der Spielklassen wird wie folgt gewertet: Als Abschlusstabelle gilt die jeweilige Tabelle zum 13.03.2020, bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen unter Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro ausgetragenen und gewertetem Spiel). Auf dieser Grundlage bleiben die Aufstiegsrechte in den jeweiligen Spielklassen bestehen.

Es werden keine Meister, Torschützenbesten und Fair Play Sieger ermittelt.

Auf- und Abstiegsregelungen

Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/20 werden außer Kraft gesetzt und nicht angewandt.

Stattdessen gelten folgende Regelungen. Stattdessen gilt:

In den Spielklassen werden keine Absteiger ermittelt und festgestellt. Alle Mannschaften erhalten für das Spieljahr 2020/21 wieder ein Startrecht in ihrer derzeitigen Spielklasse. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die bereits vor dem 13.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Spielklasse zurückgezogen haben.

Auf Grundlage der ermittelten Abschlusstabellen erhält die Mannschaft mit dem höchsten Punktquotient (Punkteschnitt pro ausgetragenes und gewertetes Spiel) das Aufstiegsrecht in die übergeordnete Spielklasse. Bei gleichem Punktquotienten gilt §11 Ziffer 2 (2) der Spielordnung. Ist diese Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet sie auf das Aufstiegsrecht, so geht dieses auf die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte und aufstiegsbereite Mannschaft über (analog Spielordnung § 10 Zi. 5).

Außerdem wurde beschlossen, die Regelung für den Auf- und Abstieg 2020/21 bis zum 15.09.20 durch die zuständigen Kreis-Fußballausschüsse (KFA) und den TFV zu treffen und bekannt zu geben.

In einem weiteren Beschluss zur Spielordnung § 11 werden die Ziffern 4 und 5 neu gefasst. Sie lauten nun so:

NEUE ZIFFER 4

Sollte es auf Grund außergewöhnlicher Umstände (Pandemie o.ä.) nicht möglich sein, eine Punktspielsaison regulär abzuschließen, so wird folgendes festgelegt:

Maßgebend ist der Zeitpunkt des notwendigen Saisonabbruchs, den nur der Verbandsvorstand festlegen kann.

Sind zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs mehr als 50 Prozent der zu Saisonbeginn festgelegten und angesetzten Punktspiele durchgeführt, so kommt die nachfolgende beschriebene Quotientenregelung zu Auf- und Abstieg zur Anwendung.

Sind weniger Spiele absolviert, so wird die Saison annulliert und nicht gewertet, alle zum Zeitpunkt des Abbruchs aktiven Mannschaften behalten für die Folgesaison den Startplatz in der jeweiligen Liga.

Quotientenregelung: Es gilt der Tabellenstand zum festgelegten Tag des Abbruchs, bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen erfolgt eine Wertung unter Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro ausgetragenen und gewertetem Spiel). Ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen des § 11 in Verbindung mit den Auf- und Abstiegsregelungen der jeweiligen Liga.

NEUE ZIFFER 5

Für die Saison 2020/2021wird festgelegt:

Die zuständigen Spielausschüsse sind in ihrem Zuständigkeitsbereich berechtigt, mit Beendigung der Hinrunde und unter Berücksichtigung der noch möglichen Spieltermine bis zum Saisonende 30.06.2021 (speziell bei weiterem Lockdown egal ob zentral oder territorial) sowie unter Beteiligung der Ligavertreter zu entscheiden, dass eine Rückrunde nicht durchgeführt wird und die Saison mit reduzierten Gruppengrößen unter Play-Off-Regelungen zu einem sportlichen Abschluss gebracht werden kann und damit sowohl Auf- als auch Absteiger nach den geltenden Regelungen ermittelt werden können.“

Da der Begriff Ligavertreter auftaucht, hier die Erklärung aus den Technischen Richtlinien - Zusatzregel Ligavertreter 2020/21, dem ebenfalls durch das Gremium zugestimmt wurde:

„Zur Einbeziehung der aktiven Mannschaften einer Liga in die Staffelleitung können die Mannschaften bis zum 20.09.2020 pro Liga und Spieljahr jeweils drei Vertreter in einer eigenen, internen Abstimmung der Mannschaften bestimmen, welche im Saisonverlauf bei Bedarf (bis zu 2-3x im Spieljahr) mit dem Spielausschuss über Spielmodus und andere Themen kommunizieren.