NEUE REGELUNGEN FÜR A - JUNIOREN

Bernd Schneider *, 19.02.2013

NEUE REGELUNGEN FÜR A - JUNIOREN

TFV-Vorstand beschloss Anpassung der TFV-Spielordnung an DFB-Jugendordnung

Der Vorstand des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat dem Antrag des TFV - Jugendausschusses zur Änderung des Spielrechts von A - Junioren im Männerbereich unter Auflage einiger Änderungen zugestimmt auf seiner Sitzung am 19.01.13 zugestimmt. Gegen den nun vorliegenden überarbeitenden Antrag vom 22.01.13 hat es von Seiten des Vorstandes keine weiteren Einwände gegeben, sodass die TFV- Spielordnung  § 6 / Punkt 4 / Ziffer 3 sowie § 19 Ziffer7 ( 2 ) und damit verbunden die Jugendordnung § 13 / Ziffer geändert werden kann. Damit wird die TFV-Spielordnung der DFB-Jugendordnung ab 01.07.2013 angepasst.

Wir veröffentlichen an dieser Stelle den vollen Wortlauf der Passagen. Alle Vorsitzenden der Kreis-Fußballausschüsse (KFA) sowie die Jugendobleute der Kreise werden gebeten, ihre Vereine zeitnah darüber zu informieren.

1. Junioren dürfen grundsätzlich nicht in einer Herrenmannschaft spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Junioren nicht spielberechtigt. Die Vereine bzw. Tochtergesellschaften tragen dann die spieltechnischen Folgen nach den Vorschriften der Spielordnung. Außerdem werden die betreffenden Vereine und Tochtergesellschaften bestraft. Gegen die Junioren können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.

2. A – Juniorenspieler des älteren Jahrgangs, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Stichtag 1. Januar) kann eine Spielberechtigung für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. Die Spielerlaubnis für Junioren-Mannschaften bleibt daneben bestehen.

 

3. Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis für A – Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Amateurmannschaft möglich. Die Spielerlaubnis für die zweite Amateurmannschaft eines Vereins kann erteilt werden, wenn diese mindestens der 5.Spielklassenebene (3. Amateurspielklasse) angehört. Dies gilt jedoch nur für Spieler die einer DFB-Auswahl oder einer Auswahl des TFV  angehören oder die eine  Spielberechtigung für einen Lizenzverein oder Amateurverein mit Leistungszentrum gemäß § 7 b der DFB – Jugendordnung besitzen.

Besteht für A – Junioren des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein oder einem Verein der näheren Umgebung, kann in Einzelfällen mit Zustimmung des TFV – Jugendausschusses eine Spielerlaubnis für eine Amateurmannschaft erteilt werden. Eine altersgerechte Spielmöglichkeit liegt auch  dann vor, wenn eine Teilnahme am Spielbetrieb durch Spielgemeinschaft oder Gastspielgenehmigung eröffnet ist.

Gehört der Junior einem Verein der Lizenzligen an , so erstreckt sich die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Lizenzmannschaft seines Vereins , sofern ihm die nach der Lizenzordnung Spieler des Ligastatutserforderliche Spielerlaubnis erteilt wird

3. Vorraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung nach Ziffer (2) und (3) sind:

- schriftlicher Antrag des Vereins

- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters

- Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes

- Vorlage des Spielerpass

 

- Bei A – Junioren des jüngeren Jahrganges ( im Fall von Ziffer 1 – aus Gründen der Talentförderung ) zusätzlich die Auswahlberufung durch den DFB, TFV.

Sie verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die A – Junioren ihres Vereins.

4. Die Spielberechtigung für diese A – Junioren (lt. Ziffer (1 bis 3)  erteilt unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Geschäftsstelle des TFV. Dies gilt auch für Mannschaften oberhalb der Verbandsliga im Amateurbereich.

5. Bei Einsatz von Spielern mit der Spielberechtigung gemäß Ziffer (1 bis 3) in Herrenmannschaften seines Vereins darf kein A – Juniorenspiel abgesetzt werden.

 

Peter Ott/Hartmut Gerlach


Quelle:http://www.tfv-erfurt.de/